Wechselt der Fahrer eines Fahrzeugs ohne zu blinken die Spur und verursacht dadurch eine Kollision, so haftet er nach §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG. Dabei tritt die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs vollständig zurück.
Die Schadensersatzansprüche umfassen die notwendigen Instandsetzungskosten, Sachverständigenkosten und eine Auslagenpauschale.
Die Schadensersatzansprüche umfassen die notwendigen Instandsetzungskosten, Sachverständigenkosten und eine Auslagenpauschale.
LG Wuppertal, 16.11.2016 - Az: 3 O 183/15
ECLI:DE:LGW:2016:1116.3O183.15.00
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