Wechselt der Fahrer eines Fahrzeugs ohne zu blinken die Spur und verursacht dadurch eine Kollision, so haftet er nach §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG. Dabei tritt die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs vollständig zurück.
Die Schadensersatzansprüche umfassen die notwendigen Instandsetzungskosten, Sachverständigenkosten und eine Auslagenpauschale.
Die Schadensersatzansprüche umfassen die notwendigen Instandsetzungskosten, Sachverständigenkosten und eine Auslagenpauschale.
LG Wuppertal, 16.11.2016 - Az: 3 O 183/15
ECLI:DE:LGW:2016:1116.3O183.15.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


