Wechselt der Fahrer eines Fahrzeugs ohne zu blinken die Spur und verursacht dadurch eine Kollision, so haftet er nach §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG. Dabei tritt die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs vollständig zurück.
Die Schadensersatzansprüche umfassen die notwendigen Instandsetzungskosten, Sachverständigenkosten und eine Auslagenpauschale.
LG Wuppertal, 16.11.2016 - Az: 3 O 183/15
ECLI:DE:LGW:2016:1116.3O183.15.00
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