Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.629 Anfragen

Doppelter Auffahrunfall und die Haftung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gegen die auffahrende Partei streitet zunächst der Beweis des ersten Anscheins, die entweder den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), mit unangepasster Geschwindigkeit fuhr (§ 3 Abs. 1 StVO) oder unaufmerksam war (§ 1 Abs. 2 StVO).

Diese Grundsätze zum Anscheinsbeweis können aber nur dann Anwendung finden, wenn sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen und festgestellten Tatsachen und der besonderen Einzelheiten des individuellen Sachverhalts ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf ergibt.

Wenn Besonderheiten gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen, reicht das Kerngeschehen „Auffahrunfall“ als Grundlage für den Anscheinsbeweis nicht aus.

Wenn der Vorausfahrende seinerseits auf das vor ihm befindliche Fahrzeug auffährt (Serien- oder Kettenauffahrunfall), liegt ein atypisches Anhalten vor, sodass für die Annahme eines typischen Geschehensablaufs kein Raum bleibt.

Die Frage nach der Entkräftung des Anscheinsbeweises kann sich dementsprechend nicht stellen.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war vorliegend zwischen den Parteien unstreitig, dass vorliegend nicht nur von einem Aufschiebe-, sondern von einem doppelten Auffahrunfall auszugehen ist.

Im Verhältnis zwischen den beiden Fahrzeugen war daher zu berücksichtigen, dass durch das vorangegangene Auffahren der zur Verfügung stehende Bremsweg für den zweiten Fahrer verkürzt worden ist.

Es erscheint daher angemessen, den Haftungsanteil des zweiten auffahrenden Fahrers mit 70 Prozent anzusetzen.


AG Kiel, 06.01.2017 - Az: 118 C 180/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant