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Überholvorgang in einer Fahrzeugkolonne

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Leitet ein Kradfahrer in einer Fahrzeugkolonne einen Überholvorgang ein, obwohl die vor ihm befindliche Fahrzeugschlange ihre Geschwindigkeit bereits verkehrsbedingt vermindert hatte, ist von einem Überholen bei unklarer Verkehrslage auszugehen.

Die Grundsätze des Anscheinsbeweises wegen schuldhafter Verletzung der zweiten Rückschaupflicht finden keine Anwendung, wenn der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zumindest noch ein weiteres Fahrzeug überholte und sodann mit dem abbiegenden Fahrzeug der Kolonnenspitze zusammengestoßen ist. In Fällen, in denen kein Anschein gegen den Linksabbieger spricht, bleibt es bei der allgemeinen Grundregel, dass der die Kolonne überholende Kfz-Führer allein haftet, da die Betriebsgefahr des abbiegenden Fahrzeuges demgegenüber zurücktritt.


OLG Dresden, 18.02.2015 - Az: 7 U 1047/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Natalie Reil, Landshut