- Verkehrsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.659 Anfragen
Verbringungskosten bei konkreter Schadensabrechnung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag bei Beschädigung einer Sache beanspruchen.
Wenn der Schaden konkret abgerechnet wird, genügt der Geschädigte grundsätzlich seiner Darlegungslast durch Vorlage der Rechnung.
Die Rechnung hat Indizwirkung dafür, dass der Reparaturaufwand erforderlich war. Dies gilt auch im Hinblick auf die abgerechneten Verbringungskosten.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.659 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe