Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.128 Anfragen

Braucht das Messprotokoll eine handschriftliche Unterschrift?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Fehlen einer handschriftlichen Unterschrift auf dem Messprotokoll stellt das Vorliegen eines standardisierten Messverfahrens nicht in Frage.

Im Geltungsbereich des SVwVfG steht das Fehlen einer handschriftlichen Unterschrift auf dem Messprotokoll dessen Verlesbarkeit nach § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO nicht entgegen.

Eine besondere (Unterschrifts-)Form erfordert § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO nicht (vgl. BGH, 01.08.2018 - Az: 5 StR 330/18). Da aufgrund der Namenswiedergabe der zuständigen Messbeamten in dem elektronisch erstellten Protokoll erkennbar ist, auf wessen Erkenntnissen und Auswertungen die in dem Protokoll niedergelegten Daten und Erkenntnisse beruhen, bestehen keine Zweifel an der Urheberschaft und der Authentizität. Beweis-, Garantie- und Identifizierungsfunktion sind insoweit gewahrt, dass erkennbar ist, dass es sich um ein von dem nach der inneren Organisation der Behörde zuständigen Amtswalter mit Wissen und Wollen in den Rechtsverkehr gebrachtes Dokument handelt.

Ein „für den Fall der Nichtherausgabe von Messunterlagen“ bereits vor der Entscheidung der Verwaltungsbehörde gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG ist unzulässig.


OLG Saarbrücken, 13.05.2024 - Az: 1 Ss (OWi) 12/24

ECLI:DE:OLGSL:2024:0513.1SS.OWI12.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant