Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Mitwirkung bei Begutachtung nach Betäubungsmittelbesitz

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Verweigert ein angeblich seit Jahren drogenabstinenter Betroffener, von dem anlässlich des Besitzes einer zum Eigenverbrauch üblichen Menge an Amphetamin ein Gutachten angefordert wird, gegenüber der Gutachterin Einlassungen zu dem Besitz, kann die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf die fehlende Fahreignung schließen.

Bei Einnahme von Betäubungsmitteln iSd BtMG (ausgenommen Cannabis), hier Amphetamin, entfällt die Fahreignung unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen.

Beruht die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens auf einem konkret nachgewiesen widerrechtlichen Betäubungsmittelbesitz und dem daraus herleitbaren Hinweis auf einen Drogenkonsum und kann die behördliche Fragestellung wegen fehlender Angaben des Betroffenen zu seinem Betäubungsmittelbesitz gutachterlich nicht schlüssig bzw. nachvollziehbar und damit nicht verwertbar beantwortet werden, liegt in dieser unzureichenden Mitwirkung bei der Untersuchung eine Weigerung iSd § 11 Abs. 8 FeV.

Mit der Bitte um Erläuterung und Ergänzung eines unschlüssigen Gutachtens verändert die Fahrerlaubnisbehörde nicht den in ihrer Beibringungsanordnung bestimmten Untersuchungsauftrag, sondern erfüllt ihre Verpflichtung, ein Fahreignungsgutachten zu prüfen und auch inhaltlich einer kritischen Würdigung zu unterziehen und etwaige Mängel, soweit möglich, ggf. durch Erläuterung oder Ergänzung beheben zu lassen.


VGH Bayern, 15.01.2024 - Az: 11 CS 23.1639

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant