Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Auffahrunfall und die Haftung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Beim Auffahren spricht der Anschein gegen den auffahrenden Hintermann, nämlich dafür, dass dieser entweder unaufmerksam war oder den gebotenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Das gilt auch dann, wenn der Vorausfahrende hat bremsen müssen. Der Anscheinsbeweis wird nicht dadurch entkräftet, dass sich der Vordermann nach vorn hin nicht verkehrsgerecht verhalten hat. Plötzliches starkes Bremsen des Vordermannes alleine erschüttert den Anscheinsbeweis nicht, denn ein plötzlich scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren.

Starkes Bremsen ist gegeben, wenn es das Maß eines normalen Bremsvorgangs deutlich übersteigt. Ein plötzliches überraschendes Bremsen ist nicht notwendigerweise auch ein starkes Bremsen.


AG Köln, 24.04.2012 - Az: 267 C 198/11

ECLI:DE:AGK:2012:0424.267C198.11.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...

Verifizierter Mandant

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant