Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.299 Anfragen

Nutzungsausfallentschädigung: Nutzungswille des Geschädigten bei Zeitraum von mehr als zwei Monaten zwischen Unfall und Reparaturbeginn

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Im Rahmen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung ist bein einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten zwischen dem Verkehrsunfall und dem Reparaturbeginn jedenfalls dann ein Nutzungswille des Geschädigten anzunehmen, wenn dieser die Haftpflichtversicherung des Schädigers zeitnah nach dem Unfall darauf hingewiesen hat, dass er die Reparatur nicht vorfinanzieren könne, und mit der Reparatur alsbald nach der Regulierungszusage bzw. Zahlung der Haftpflichtversicherung begonnen wird. Ob der zwischenzeitliche Zeitablauf auf einem der Haftpflichtversicherung zurechenbaren zögerlichen Regulierungsverhalten beruht oder auf äußeren Umständen, z.B. dem Pandemiegeschehen der Covid19-Pandemie, ist dabei unerheblich.

Den Geschädigten, der sich gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf die fehlende Möglichkeit der Vorfinanzierung der Reparatur beruft, trifft in der Regel keine Pflicht zu einer umfassende Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse.


AG Wiesbaden, 06.10.2021 - Az: 93 C 3797/20 (22)

ECLI:DE:AGWIESB:2021:1006.93C3797.20.22.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.299 Beratungsanfragen

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant