Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 402.993 Anfragen
Sind Abschleppkosten im Rahmen eines Verkehrsunfalls erstattungsfähig?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kosten, die einem Geschädigten aus einem Verkehrsunfall durch das Abschleppen des Fahrzeugs entstanden sind, gehören grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB infolge des Unfalls.
Im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB ist der erforderliche Geldbetrag zu erstatten, wobei die Aufwendungen nur insoweit zu erstatten sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten dürfte.
In diesem Zusammenhang sind die Abschleppkosten bis zu einer nächstgelegenen Fachwerkstatt erstattungsfähig.
AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.12.2017 - Az: 1 C 710/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.