Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.056 Anfragen

Waschstraßenbetreiber: Reichweite der Obhutspflicht, Kundenfahrzeuge vor Schäden zu bewahren

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

In der heutigen Zeit darf der Nutzer einer Waschstraße erwarten, dass - entweder technisch oder auf sonstige Weise - verhindert wird, dass die hintereinander befindlichen Fahrzeuge aufeinander aufgeschoben werden, wenn einer der Fahrzeugführer sich in der Waschanlage mit seinem Fahrzeug vorschriftswidrig verhält.

Bei automatisierten Waschanlagen muss der Betreiber sicherstellen, dass im Falle einer offenkundig gefahrträchtigen Situation die Abschaltung des Laufbands der Anlage sofort erfolgt.

Das Fehlverhalten eines anderen Nutzers kann nicht zu Lasten des Benutzers einer Waschstraße gehen und der Betreiber sich damit der Haftung entziehen. Anderenfalls wäre der Betreiber einer Waschstraße zumindest gehalten, den Benutzer explizit darauf hinzuweisen, dass im Falle des Fehlverhaltens eines anderen Nutzers, bei dem sein Auto einen Schaden erleidet, sozusagen ein Handeln auf eigene Gefahr besteht.


LG Darmstadt, 12.04.2018 - Az: 25 S 20/17

Alexandra KlimatosMartin BeckerHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant