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Sorgfaltspflichtverletzung eines Fußgängers beim Überqueren der Straße
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird ein Fußgänger direkt nach dem Betreten einer Straße von einem von links kommenden Pkw auf dessen rechter Fahrzeugseite erfasst, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Fußgänger nicht ordnungsgemäß gewartet und gegen seine Sorgfaltspflicht aus
§ 25 Abs. 3 StVO verstoßen hat.
Ein Sachverständigengutachten zu einem vom Geschädigten behaupteten Geschwindigkeitsverstoß ist nicht einzuholen, wenn keinerlei Anknüpfungstatsachen (wie etwa die Endpositionen von Pkw und Geschädigten) gesichert vorliegen, an die der Gutachter gesichert anknüpfen könnte.
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