Rechtsfragen? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.138 Anfragen

Kollision eines Linksabbiegers mit einem Linksüberholer

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Abbiegen in ein Grundstück zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Abbiegenden. Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers oder Wendenden nach § 9 Abs. 5 StVO haftet dieser im Falle einer Kollision mit einem überholenden Kraftfahrzeug grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Kfz des Überholers zurücktritt.

Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn dem Überholer ebenfalls ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt werden kann.

Eine unklare Verkehrslage liegt erst dann vor, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf oder wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende gleich tun wird. Selbst wenn die Fahrweise - Herabsetzung der Geschwindigkeit u Einordnung nach links- auf ein bevorstehendes Linksabbiegen hindeutet, nimmt die h. M. noch keine unklare Verkehrslage an, solange das linke Richtungszeichen fehlt und keine besonderen Umstände hinzutreten, weil dann das Abbiegen noch nicht unmittelbar bevorstehe.


AG Kiel, 24.07.2018 - Az: 113 C 7/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant