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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads in erheblich alkoholisiertem Zustand

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch nach einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad (hier 1,74 ‰) hat die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13 S. 1 Nr. 2 lit. c FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern.

Dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren nach § 153a StPO eingestellt hat, steht dem laut Verwaltungsgerichtshof München nicht entgegen.


VGH Bayern, 22.01.2024 - Az: 11 CS 23.1451

Vorgehend: VG München, 18.07.2023 - Az: M 19 S 23.1648


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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