Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.898 Anfragen

Kein Differenzschaden wegen Vorteilsausgleichs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Bemessung des „kleinen Schadensersatzes“ nach § 826 BGB im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal sind die vom Geschädigten gezogenen Nutzungen und der Restwert des Fahrzeugs im Wege des Vorteilsausgleichs schadensmindernd anzurechnen, allerdings erst dann und nur insofern, als sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen. Dies gilt gleichermaßen für den sogenannten Differenzschaden.

Zwar tritt im Falle der Veräußerung des Fahrzeugs - sowohl im Rahmen des sog. großen Schadenersatzes, gerichtet auf Rückabwicklung, als auch im Zuge des Vorteilsausgleichs beim beim Differenzschaden - grundsätzlich der tatsächlich erzielte Veräußerungserlös an die Stelle des Fahrzeugwertes. In diesem Verkaufserlös setzt sich nämlich der anzurechnende Vorteil aus dem Fahrzeugerwerb fort. Jedoch gilt dies nur dann, wenn der erzielte Veräußerungserlös auch marktgerecht erscheint.


OLG München, 22.03.2024 - Az: 36 U 436/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz