Kein Schadensersatz wegen Verwendung eines Thermofensters und einer Aufheizstrategie
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ist ein Thermofensters weit bedatet, sodass es den in Europa gängigen Temperaturbereich abdeckt und es unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen zu keiner temperaturabhängigen Anpassung der ARG-Rate aus Motorschutzgründen kommt, ist von der Zulässigkeit des Thermofensters auszugehen.
Der Geschädigte wird durch Gewährung des Differenzschadens wegen der Enttäuschung des Käufervertrauens so behandelt, als wäre es ihm in Kenntnis der wahren Sachlage und der damit verbundenen Risiken gelungen, den Vertrag um den er den Kaufgegenstand mit Rücksicht auf die mit der unzulässigen Abschalteinrichtung verbundenen Risiken, insbesondere in Form von Maßnahmen bis hin zu einer Betriebsbeschränkung oder - untersagung durch die Zulassungsbehörden, zu teuer erworben hat, zu einem niedrigeren Preis abzuschließen. Nach diesen Maßstäben entsteht dem Käufer eines Fahrzeugs kein Schaden, wenn das darin verbaute Thermofenster zulässig ist, so dass kein Risiko einer Stilllegungsgefahr droht.
OLG München, 19.12.2023 - Az: 9 U 8448/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...