Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.933 Anfragen

Kein Schadensersatz wegen Verwendung eines Thermofensters und einer Aufheizstrategie

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist ein Thermofensters weit bedatet, sodass es den in Europa gängigen Temperaturbereich abdeckt und es unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen zu keiner temperaturabhängigen Anpassung der ARG-Rate aus Motorschutzgründen kommt, ist von der Zulässigkeit des Thermofensters auszugehen.

Der Geschädigte wird durch Gewährung des Differenzschadens wegen der Enttäuschung des Käufervertrauens so behandelt, als wäre es ihm in Kenntnis der wahren Sachlage und der damit verbundenen Risiken gelungen, den Vertrag um den er den Kaufgegenstand mit Rücksicht auf die mit der unzulässigen Abschalteinrichtung verbundenen Risiken, insbesondere in Form von Maßnahmen bis hin zu einer Betriebsbeschränkung oder - untersagung durch die Zulassungsbehörden, zu teuer erworben hat, zu einem niedrigeren Preis abzuschließen. Nach diesen Maßstäben entsteht dem Käufer eines Fahrzeugs kein Schaden, wenn das darin verbaute Thermofenster zulässig ist, so dass kein Risiko einer Stilllegungsgefahr droht.


OLG München, 19.12.2023 - Az: 9 U 8448/21

Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant