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Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Elektrofahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Überschreitet ein Fahrer eines Elektrofahrzeuges die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 74 km/h, ist von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen.

Auch bei einem Elektrofahrzeug steigen mit zunehmender Geschwindigkeit die Fahraußengeräusche und die durch das Abrollen der Räder erzeugten Fahrzeugvibrationen, so dass der Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeit hieran sowie an der schnell vorbeiziehenden Umgebung erkennen kann.


OLG Zweibrücken, 05.11.2018 - Az: 1 OWi 2 Ss Bs 75/18, 1 OWi 2 SsBs 75/18

ECLI:DE:POLGZWE:2018:1105.1OWI2SS.BS75.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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