Anforderungen an die Bestimmtheit der Anordnung des Fahreignungsgutachtens
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
An die Rechtmäßigkeit der Gutachtensaufforderung sind zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes formal strenge Maßstäbe anzulegen, weil der Betroffene die Gutachtensaufforderung mangels Verwaltungsaktsqualität nicht direkt, sondern lediglich im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis anfechten kann. Der Betroffene muss der Anordnung etwa entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigt.
Soweit die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnet, erfordert die hinreichende Bestimmtheit der Anordnung zusätzlich die genaue Angabe der von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmten Gutachtergruppe iSd § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 - 5 FeV.
Soweit eine Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens gem. § 11 Abs. 3 Nr. 1 FeV anordnet, erfordert die hinreichende Bestimmtheit der Anordnung grundsätzlich die genaue Angabe der Fachrichtung des Arztes, bei dem die gebotene Untersuchung erfolgen kann.
VG Würzburg, 20.01.2021 - Az: W 6 K 20.827
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...