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Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall bei Reparatur des Fahrzeugs im Betrieb des geschädigten Autohauses

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Wertminderung stellt gegenüber den Reparaturkosten einen eigenen Streitgegenstand dar. Macht der Geschädigte eines Verkehrsunfalls nach vorgerichtlicher Zahlung durch den Schädiger - neben weiteren Schadenspositionen - gerichtlich eine zusätzliche Wertminderung geltend, ist die Entscheidungsbefugnis des Gerichts deshalb auf die Prüfung der Frage beschränkt, ob dem Geschädigten diese weitere Wertminderung zusteht.

Auch eine selbst reparierende Reparaturwerkstatt als Geschädigte ist im Rahmen fiktiver Schadensabrechnung berechtigt, UPE-Aufschläge zu verlangen.


LG Traunstein, 02.11.2022 - Az: 3 S 994/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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