Erleidet ein Beifahrer einen Schwächeanfall, in Folge dessen er dem Fahrer so ins Steuer fällt, dass dieser die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und in den Gegenverkehr gerät, liegt für den Halter des entgegenkommenden Fahrzeuges, mit dem es zu einer Kollision kommt, kein Fall der höheren Gewalt vor, so dass dieser dem - das Unfallgeschehen auslösenden, in dessen Folge schwer verletzten - Beifahrer aus § 7 StVG haftet.
OLG Koblenz, 03.06.2019 - Az: 12 U 1071/18
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