Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.292 Anfragen

Abschleppen eines verunfallten Kfz

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei dem Vertrag über das Abschleppen eines verunfallten Kfz handelt es sich um einen Frachtvertrag, welcher seitens des Auftraggebers jederzeit kündbar ist.

Der Abschleppunternehmer hat aufgrund seiner vertraglichen Vorleistungspflicht keinen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses vor Abschleppen des Unfallwagens.

Verlangt er dennoch einen Vorschuss vom Auftraggeber, so ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt ohne dem Abschleppunternehmer Aufwendungsersatz leisten zu müssen.


AG Darmstadt, 28.04.2008 - Az: 301 C 169/07

ECLI:DE:AGDARMS:2008:0428.301C169.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant