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Kein Ersatz des Differenzschadens in Dieselfall bei nachträglicher Installation eines Thermofensters durch Software-Update

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers ist gemäß § 6 Abs. 1 EG-FGV zu dem Zeitpunkt auszustellen, zu dem das Fahrzeug in den Verkehr gebracht wird. Die spätere Installation eines Software-Updates führt nicht dazu, dass der Hersteller eine neue Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen hat. Wird durch ein nach Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung installiertes Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung installiert, liegt darin somit kein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 EG-FGV.


OLG München, 04.08.2023 - Az: 37 U 1709/23 e


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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