Wer gelegentlich Cannabis einnimmt, aber bislang lediglich einmal unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, ist in der Regel noch nicht ohne weiteres als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Dies bedarf vielmehr grundsätzlich der Klärung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fähigkeit, den Cannabiskonsum vom Fahren zu trennen.
OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - Az: 12 ME 100/19
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Simon, Mecklenburg Vorpommern
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