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Gelegentlicher Cannabiskonsum: Fahrerlaubnis futsch?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wer gelegentlich
Cannabis einnimmt, aber bislang lediglich einmal unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, ist in der Regel noch nicht ohne weiteres als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Dies bedarf vielmehr grundsätzlich der Klärung durch ein
medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fähigkeit, den Cannabiskonsum vom Fahren zu trennen.
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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG