Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.303 Anfragen

Löschungsfrist für ein medizinisch-psychologisches Gutachten nach § 2 Abs. 9 StVG

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Löschungsfrist für ein medizinisch-psychologisches Gutachten nach § 2 Abs. 9 StVG richtet sich grundsätzlich nach der Tilgungsfrist für die Entscheidung über die Fahrerlaubnis, für die es angefertigt wurde.

Nach § 2 Abs. 9 Satz 2 StVG sind Gutachten, die nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden dürfen, spätestens nach zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. Nach Satz 3 der Vorschrift ist in diesem Fall für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich.

Das Gutachten stellt insofern eine neue Tatsache dar und darf auch noch verwertet werden, wenn die Taten und Entscheidungen, die zur Fahrerlaubnisentziehung geführt haben, bereits getilgt wurden.

Das Gutachten mag insofern zwar auf den mittlerweile getilgten Taten beruhen und diese berücksichtigen, bleibt aber zumindest hinsichtlich des Ergebnisses eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat. Dies gilt bereits deswegen, weil das Gutachten eigenständige Bewertungen und Beurteilungen trifft, die zwar auf die vergangenen Taten und Entscheidungen Bezug nehmen, aber auch - etwa hinsichtlich des Umgangs des Betroffenen mit den fraglichen Taten - über diese hinausgehen. Bei der Frage nach der Geeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr, bei der es ein hohes Schutzbedürfnis der Gesellschaft gibt, stellen diese mithin eigenständige Erkenntnisse dar. Die Erwähnung einzelner – inzwischen – unverwertbar gewordener Taten erfassen mithin ein vorliegendes Gutachten nicht insgesamt, wenn es nicht ausschließlich auf ihnen beruht.


VG Berlin, 04.03.2021 - Az: 4 K 125.20

ECLI:DE:VGBE:2021:0304.4K125.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.303 Beratungsanfragen

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant