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Mitverursachung des Verkehrsunfalls aufgrund Hineinfahrens in die parallele Linksabbiegerspur

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Fahrmanöver, aus dem linken Linksabbiegerstreifen in die Fahrlinie des Fahrzeuges, welcher sich auf dem parallelen Linksabbiegerstreifen befunden hat, hineinzufahren, stellt einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO dar, der jedenfalls zu einer Mitverursachung des Verkehrsunfalls zu 50 % führt.

Die allgemeine Änderung der Fahrtrichtung in einem nicht mit Fahrstreifenbegrenzungen markierten Kreuzungsbereich stellt zwar keinen Spurwechsel im Sinne des § 7 Abs. 5 StVO dar, über § 1 Abs. 2 StVO ist die für den Spurenwechsel geltende Sorgfalt aber auch in einem solchen Fall zu beachten.


LG Magdeburg, 14.02.2019 - Az: 1 S 15/17

ECLI:DE:LGMAGDE:2019:0214.1S15.17.00

Vorgehend: BGH, 15.05.2018 - Az: VI ZR 233/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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