Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.939 Anfragen

Fiktiver Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Der Geschädigte, der sein Fahrzeug alsbald unrepariert verkauft hat, darf nur dann fiktiv auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn dabei der Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) nicht überschritten wird.

Bestreitet der Schädiger das Nichtüberschreiten des Wiederbeschaffungsaufwandes – insbesondere den anzunehmenden Restwert, der im Schadensgutachten nicht ausgewiesen war – obliegt es dem Schädiger, den Wiederbeschaffungsaufwand – uns insbesondere den zu erzielenden Restwert – konkret und nachvollziehbar darzulegen und zu beweisen.

Fehlt es an einer Darlegung des für die Bestimmung des Wiederbeschaffungsaufwandes als Obergrenze jeglichen Anspruchs bedeutsamen Restwerts, ist damit der Fahrzeugschaden insgesamt bereits nicht hinreichend dargetan.


AG Recklinghausen, 29.04.2020 - Az: 53 C 113/19

ECLI:DE:AGRE1:2020:0429.53C113.19.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.939 Beratungsanfragen

Super

Verifizierter Mandant

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant