Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.880 Anfragen
Fiktiver Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Geschädigte, der sein Fahrzeug alsbald unrepariert verkauft hat, darf nur dann fiktiv auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn dabei der Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) nicht überschritten wird.
Bestreitet der Schädiger das Nichtüberschreiten des Wiederbeschaffungsaufwandes - insbesondere den anzunehmenden Restwert, der im Schadensgutachten nicht ausgewiesen war - obliegt es dem Schädiger, den Wiederbeschaffungsaufwand - uns insbesondere den zu erzielenden Restwert - konkret und nachvollziehbar darzulegen und zu beweisen.
Fehlt es an einer Darlegung des für die Bestimmung des Wiederbeschaffungsaufwandes als Obergrenze jeglichen Anspruchs bedeutsamen Restwerts, ist damit der Fahrzeugschaden insgesamt bereits nicht hinreichend dargetan.
AG Recklinghausen, 29.04.2020 - Az: 53 C 113/19
ECLI:DE:AGRE1:2020:0429.53C113.19.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank