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Keine Berücksichtigung der Alkoholisierung des Unfallopfers bei fehlender Auswirkung auf das Unfallgeschehen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat sich eine Alkoholisierung des Unfallopfers auf das Unfallgeschehen nicht ausgewirkt, so ist eine strafmildernde Berücksichtigung der Alkoholisierung des Unfallopfers beim Täter nicht veranlasst.


LG Landshut, 24.01.2024 - Az: 7 NBs 401 Js 11020/22 (2)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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