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Keine Berücksichtigung der Alkoholisierung des Unfallopfers bei fehlender Auswirkung auf das Unfallgeschehen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat sich eine Alkoholisierung des Unfallopfers auf das Unfallgeschehen nicht ausgewirkt, so ist eine strafmildernde Berücksichtigung der Alkoholisierung des Unfallopfers beim Täter nicht veranlasst.


LG Landshut, 24.01.2024 - Az: 7 NBs 401 Js 11020/22 (2)


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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