Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.254 Anfragen

Alleinige Haftung eines Fahrradfahrers bei einem Zusammenstoß mit einem Kind auf einem für Radfahrer zugelassenen Fußgängerweg

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Radfahrer treffen bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg höhere Sorgfaltspflichten als den Fußgänger. Dabei müssen Radfahrer jede Gefährdung vermeiden. Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und müssen insbesondere nicht fortwährend nach Radfahrern, die etwa von hinten herankommen könnten, Umschau halten.

Radfahrer haben dementsprechend die Belange der Fußgänger auf solchen Wegen besonders zu berücksichtigen und insbesondere bei unklaren Verkehrslagen ggf. Schrittgeschwindigkeit fahren, um ein sofortiges Anhalten zu ermöglichen. Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss ein Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen.

Diese Maßstäbe gelten erst recht auf reinen Gehwegen, die lediglich durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind.

Für die Geschwindigkeit von Radfahrern gilt zusätzlich § 3 Abs. 1 S. 4 StVO. Ein Radfahrer muss innerhalb der übersehbaren Strecke halten können. Er muss auch damit rechnen, dass aus Eingängen oder Ausfahrten Personen oder Fahrzeuge auf den Gehweg gelangen können.


AG Erfurt, 19.08.2020 - Az: 5 C 1402/19

ECLI:DE:AGERFUR:2020:0819.5C1402.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant