Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.931 Anfragen
„Katzenloch“ ist kein Kündigungsgrund
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch wenn der Einbau eines sog. „Katzenlochs“ in eine Wohnungstür - im vorliegenden Fall ein 16x16 cm großes Loch in einer Verbindungstür innerhalb der Wohnung- ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache ist, rechtfertigt dies noch keine Kündigung des Vermieters.
Durch dieses vertragswidrige Vorgehen ist weder eine Belästigung der übrigen Mieter noch eine weitere Beeinträchtigung der Wohnung zu befürchten.
Jedoch muss der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses den Schaden an der Tür beheben.
AG Erfurt, 09.07.1999 - Az: 223 C 1095/98
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.