Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.406 Anfragen

Wann kann das Tatbestandsmerkmal der nicht angepassten Geschwindigkeit angenommen werden?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluss zu Recht den Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt.

Die Kammer schließt sich auch in der Begründung den zutreffenden Erwägungen des mit der Beschwerde angegriffenen Beschlusses an. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine günstigere Entscheidung.

Nach dem aktuellen Ermittlungsstand kann bereits kein dringender Tatverdacht in Bezug auf das über das Tatbestandsmerkmal der nicht angepassten Geschwindigkeit hinausgehende Tatbestandsmerkmal der grob verkehrswidrigen Fortbewegung in § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB aufgestellt werden.

Anhand des bisherigen Ermittlungsergebnisses wird dem Beschuldigten nicht nachzuweisen sein, dass er sich deshalb grob verkehrswidrig verhalten hat, weil er - und auch der Mitbeschuldigte - sich mit mehr als 100 km/h auf einer Strecke mit einem Tempolimit von 50 km/h fortbewegt hat, weshalb es zu einer doppelten Überschreitung der gebotenen als auch zulässigen Höchstgeschwindigkeit gekommen ist.

An die Messung von Geschwindigkeiten durch ein Hinterherfahren sind hohe Voraussetzungen geknüpft. Die Messstrecke muss bei Geschwindigkeiten bis 90 km/h bei mindestens 400 m liegen, bei höheren Geschwindigkeiten muss sie mindestens bei 500 m liegen. Es ist ein annähernd gleicher Abstand zwischen beiden Fahrzeugen zu halten, welcher sich vergrößern, aber nicht verkleinern darf.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin BeckerDr. jur. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant