Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.634 Anfragen

Verjährungsbedingt keine Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA 189 (hier: Audi Q3 2.0 TDI)

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erlangt der Geschädigte von der individuellen Betroffenheit seines Fahrzeugs vom Abgasskandal im Jahr 2016 Kenntnis, kann eine erst im Juni 2020 erhobene Klage die am 31.12.2019 abgelaufene, dreijährige Verjährung nicht mehr hemmen.

Eine gegenüber der Audi AG als Fahrzeugherstellerin laufende Verjährungsfrist wird nicht dadurch gehemmt, dass der Geschädigte sich an dem Musterfeststellungsverfahren gegen die VW AG (als Herstellerin des Motors) beteiligt hat.


OLG München, 11.05.2021 - Az: 33 U 908/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant