Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.703 Anfragen

Gelegentlicher Cannabiskonsum: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bestreitet der Betroffene gelegentlichen Cannabiskonsum, obliegt es ihm nach ständiger Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte, plausibel darzulegen, dass er erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurückliegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann und er aus besonderen Umständen heraus einmalig Cannabis eingenommen hat.

Zwar trägt die Fahrerlaubnisbehörde die materielle Beweislast für das Tatbestandsmerkmal einer gelegentlichen Cannabiseinnahme (§ 14 Abs. 1 S. 3 FeV), allerdings ist - vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird - im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss.


VGH Bayern, 07.03.2022 - Az: 11 CS 22.362

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal