Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.889 Anfragen

Gelegentlicher Cannabiskonsum: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bestreitet der Betroffene gelegentlichen Cannabiskonsum, obliegt es ihm nach ständiger Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte, plausibel darzulegen, dass er erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurückliegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann und er aus besonderen Umständen heraus einmalig Cannabis eingenommen hat.

Zwar trägt die Fahrerlaubnisbehörde die materielle Beweislast für das Tatbestandsmerkmal einer gelegentlichen Cannabiseinnahme (§ 14 Abs. 1 S. 3 FeV), allerdings ist - vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird - im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss.


VGH Bayern, 07.03.2022 - Az: 11 CS 22.362


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant