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Keine Kosten für Desinfektion und Notreparatur bei fiktiver Abrechnung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Desinfektionskosten sind bei Abrechnung des Fahrzeugschadens nach Gutachten nicht zu erstatten, da deren Erforderlichkeit sich erst zum tatsächlichen Zeitpunkt der Reparatur erweist.

Kosten einer Notreparatur sind bei fiktiver Abrechnung nicht zu erstatten, wenn die dafür erforderlichen Arbeiten in den Reparaturkosten laut Gutachten bereits enthalten sind.


AG Regensburg, 23.06.2022 - Az: 9 C 168/22

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Burkhardt, Weissach im Tal