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Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens im Hinblick auf den Konsum harter Drogen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jeder beliebig weit in der Vergangenheit liegende Drogenkonsum kann als Grundlage für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens herangezogen werden.

Der erfolgte Betäubungsmittelmissbrauch muss nach Gewicht und unter zeitlichen Gesichtspunkten noch geeignet sein, die Kraftfahreignung in Zweifel zu ziehen.

Es muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Betroffene noch Drogen einnimmt oder jedenfalls rückfallgefährdet ist und sich dies auf sein Verhalten im Straßenverkehr auswirken kann.


VG Ansbach, 07.09.2021 - Az: AN 10 E 21.00985, AN 10 S 21.00987

Nachfolgend: VGH Bayern, 17.12.2021 - Az: 11 CS 21.2513, 11 CE 21.2514

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