Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.710 Anfragen

Haftungsquote bei unaufklärbaren Unfallgeschehen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Berufungsgericht ist es auch bei Bindung an die erstinstanzlichen Feststellungen nicht verwehrt, auf deren Grundlage ergänzende, das angefochtene Urteil weiter rechtfertigende oder berichtigende Erwägungen anzustellen.

Ein unaufklärbares Unfallgeschehen zweier Kfz führt zur Haftungsverteilung 50%-50%.


OLG München, 24.02.2021 - Az: 10 U 5726/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Super
Verifizierter Mandant