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Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Fahrzeugherstellerin bei Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Käufer eines vom Diesel-Abgasskandal erfassten Fahrzeugs steht gegen die Herstellerin, auch wenn diese nicht Herstellerin des manipulierten Motors ist, ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB auf Erstattung des für den Erwerb des Fahrzeugs bezahlten Kaufpreises zu abzüglich eines Vorteilsausgleichs für die Nutzung sowie des bei der Weiterveräußerung des Fahrzeugs erzielten Kaufpreises.

Der Fahrzeugherstellerin ist eine eigene arglistige Täuschung vorwerfbar, ohne dass sie sich darauf berufen kann, dass allein die VW AG Pflichten verletzt hätte, was ihr verborgen geblieben sei und ihr nicht zurechenbar sei.


OLG München, 30.11.2020 - Az: 21 U 7239/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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