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Nicht richtig in der Duplexgarage geparkt: Wer zahlt den Schaden?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Geschädigte sein Fahrzeug in einer Duplex-Garage geparkt, jedoch trotz entsprechendem Hinweisschild („Achtung Pkw ganz vorfahren“) nicht ordnungsgemäß abgestellt.

Dies war ursächlich dafür, dass der Schädiger das Fahrzeug des Geschädigten beschädigte, als er die Plattform herabließ.

Für den Schädiger ist jedoch erkennbar gewesen, dass das Auto des Geschädigten nicht richtig eingeparkt war. Den konkreten Bereich der Motorhaube, die beim Herablassen beschädigt wurde, war indes nicht mehr einsehbar gewesen.

Das Gericht war der Ansicht, dass der Unfall durch ordnungsgemäßes Parken vermeidbar gewesen wäre, so dass die überwiegende Haftung beim Geschädigten lag. Der Schädiger musste daher lediglich 40% des Schadens begleichen.


AG Singen, 19.08.2021 - Az: 3 C 17/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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