Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.615 Anfragen

Keine Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der selbstständigen Vertragshändlerin ist ein etwaiges arglistiges Fehlverhalten von Mitarbeitern der Herstellerin des Motors des Typs EA 288 (Euro 6) unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuzurechnen.

Indem der Käufer von einem - bei Abschluss des Kaufvertrages als Option vereinbarten - verbrieften Rückgaberecht Gebrauch macht, bringt er zum Ausdruck, dass er Rechte aus dem Kaufvertrag ausüben will, was einen noch nicht in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelten Kaufvertrag voraussetzt, sodass sich der Käufer in einen unauflösbaren Widerspruch setzen würde, wenn er zeitgleich einen Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. dessen wirksame Anfechtung geltend machen würde.

Einer rechtlichen Auseinandersetzung mit vom Käufer behaupteten Abschalteinrichtungen (hier: Thermofenster, dem Steuergerät Engine Control Unit oder Electronic Control Module, „Aufwärmstrategie“, On-Board-Diagnosesystem, Ladebeginn der Batterie erst 20 Minuten nach Fahrzeugstart, Einstellungen zur AdBlue-Zufuhr, dem Getriebe und der Schaltung) bedarf es nicht, wenn das Bundesministerium für Verkehr und das Kraftfahrt-Bundesamt auf zahlreiche Amtsanfragen von deutschen Gerichten mitteilen, dass bei Motoren des Typs EA 288 eine unzulässige Abschaltvorrichtung nicht festzustellen sei und nicht vorliege, da dann die gleichlautende Einschätzung durch die Herstellerin zum Zeitpunkt des Kaufvertrages auch aus heutiger Sicht nicht beanstandet werden kann.


OLG Bamberg, 21.04.2021 - Az: 8 U 246/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Sehr freundlich, kompetent und schnell. Ich bin sehr zufrieden, vielen Dank !
Markarjan , Wegberg
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard