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Fahrzeugnutzungseinbußen nach Verkehrsunfall sind darzulegen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Unfallgeschädigter gewerblich tätig und verfügt eigenen Angaben zufolge noch über 2 weitere Fahrzeuge, so muss der Unfallgeschädigte bei einem Totalschaden gegebenenfalls entstandene Nutzungseinbußen konkret darlegen und unter Beweis stellen, insbesondere einen dadurch gegebenenfalls entstandenen entgangenen Gewinn.


LG Berlin, 15.06.2011 - Az: 42 O 85/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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