Ist ein Unfallgeschädigter gewerblich tätig und verfügt eigenen Angaben zufolge noch über 2 weitere Fahrzeuge, so muss der Unfallgeschädigte bei einem Totalschaden gegebenenfalls entstandene Nutzungseinbußen konkret darlegen und unter Beweis stellen, insbesondere einen dadurch gegebenenfalls entstandenen entgangenen Gewinn.
LG Berlin, 15.06.2011 - Az: 42 O 85/10
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