Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.731 Anfragen

Schadensfreiheitsklasse nach ermessensfehlerhafter Schadensregulierung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Der Kläger hat gegen die Beklagte aus dem Vertragsverhältnis einen Anspruch auf Führung seines Kraftfahrtversicherungsvertrags in der Regionalklasse B7, Schadensfreiheitsklasse SF18, Beitragssatz 30%, Typklasse 21.

Der Beklagten fällt eine Verletzung des Vertragsverhältnisses gemäß § 280 Abs. 1 BGB zur Last, indem diese den Schaden an dem Fahrzeug der Unfallgegnerin Frau S aus einem – angeblichen - Unfallereignis vom 10.08.2010 regulierte, ohne zuvor die Schadensursache zu erforschen.

Bereits in dem zur Akte gereichten Schreiben des Klägers an die Beklagte vom 11.08.2010, dessen Zugang die Beklagte nicht bestritten hat, weist der Kläger die Beklagte darauf hin, dass er Vorschäden an dem Pkw der Unfallgegnerin, jedoch keine zu dem Vortrag der Frau S korrespondierenden Schäden an seinem eigenen Fahrzeug, festgestellt haben will. Es hätte daher im Rahmen des Regulierungsermessens der Beklagten einer sachverständigen Plausibilitätsprüfung zeitlich vor Freigabe des Fahrzeugs zur Reparatur oder anderer, den klägerischen Vortrag weiterführender Nachforschungen bedurft.

Im Nachhinein konnte die beauftragte Dekra lediglich anhand von Schadensfotos eine Angabe dazu machen, dass die Schäden an klägerischem Pkw und demjenigen der Unfallgegnerin korrespondieren können.

Dass die Beklagte sich aus wirtschaftlichen Gründen zu einer vorherigen Reparaturfreigabe und letztlich Regulierung entschlossen hat, mag in ihrem Ermessen liegen, nicht jedoch die Höherstufung des Klägers auf Basis dieser Entscheidung.

Die Beweislast für die Verursachung der Schäden am Wagen der Unfallgegnerin oblag im Übrigen dieser als Anspruchsstellerin, so dass auch dieser Gesichtspunkt im Hinblick auf die Ermessensausübung der Beklagten zu keinem abweichenden Ergebnis führt.


AG Brühl, 12.09.2011 - Az: 23 C 292/11

ECLI:DE:AGBM2:2011:0912.23C292.11.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.731 Beratungsanfragen

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...

Marc Stimpfl, Boppard

Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim