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Schmerzensgeld für Unfallverletzungen eines Motorradfahrers

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Es rechtfertigt ein Schmerzensgeld über 4.000 €, wenn ein Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall ein Schädelhirntrauma ersten Grades, eine Weichteilkontursion am Oberschenkel mit Riss- und Quetschwunden sowie multiple Prellungen erleidet, was eine Krankenhausbehandlung über vier Tage erforderlich gemacht hat sowie starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen sowie eine einen Monat andauernde Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger verlangt weiteren Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem Verkehrsunfall vom 14. Mai 2010.

Die Haftung der Beklagten zu 100 % ist zwischen den Parteien nunmehr unstreitig.

Der Kläger wurde bei dem Unfall erheblich verletzt. Er erlitt ein Schädelhirntrauma ersten Grades, multiple Schürfwunden, eine Weichteilkontusion am linken Oberschenkel mit Riss-Quetsch-Wunden sowie multiple Prellungen. Die Wunde am Oberschenkel musste genäht werden. Der Kläger befand sich vier Tage stationär im Klinikum Minden. Nach dem Unfall litt der Kläger unter starken Schmerzen am ganzen Körper, insbesondere im linken Bein. Seine Bewegungsfähigkeit war stark eingeschränkt, sodass er nicht in der Lage war, seinen normalen Arbeitsalltag zu bewältigen. Der Kläger war bis zum 14. Juni 2010 arbeitsunfähig krank.

Der Kläger schaffte sich am 2. Dezember 2010 ein neues Motorrad als Ersatz für das verunfallte an.


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Hont Péter HetényiDr. Rochus SchmitzTheresia Donath

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