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Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt ohne vorherige Nachbesserung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann grundsätzlich nicht zwei Tage nach dem Kauf vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer nicht zur Nachbesserung bzw. Reparatur aufgefordert wurde. Es genügt hierzu nicht, den Verkäufer dazu aufzufordern, zu erklären, ob er eine Reparatur vornehmen würde.

Lediglich bei einem verschwiegenen Mangel oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kommt ein sofortiger Rücktritt in Betracht.


LG Bielefeld, 24.09.2020 - Az: 23 S 111/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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