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Verstoß gegen das Verkehrsverbot in Umweltzonen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wer sich aus dem öffentlichen Verkehrsraum auf einen
Privatparkplatz begibt und diesen Parkplatz ohne Not über eine andere Verbindung in den öffentlichen Verkehrsraum wieder verlässt, trägt als
Kraftfahrzeugführer die Verantwortung dafür, dass er sich mit dem Fahrzeug fortan zulässig in diesem Bereich des öffentlichen Verkehrsraums bewegen darf. Der Kraftfahrzeugführer hat eine Erkundigungspflicht.
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