Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.243 Anfragen

Mietwagennutzer: Haftung bei Unfall trotz Haftungsfreistellung?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mietwagennutzer kann unter Umständen trotz Haftungsfreistellung mit Selbstbeteiligung bei einem Unfall mithaften, wenn ein Mitverschulden vorliegt. Der Haftungsanteil bemisst sich dann am Mitverschulden.

Vorliegend wurde eine Haftungsfreistellung bei einer Selbstbeteiligung von 350 Euro vereinbart, wobei diese nach den AGB entfallen sollte, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei einer groben Fahrlässigkeit könnte die Freistellung gemäß dem Verschuldensgrad gekürzt werden.

Im vorliegenden Fall hatte sich der Fahrer leicht grob fahrlässig verhalten, da seine Aufmerksamkeit aufgrund einer von der Armatur heruntergefallenen Mütze zumindest kurzfristig abgelenkt wurde. In der Folge kam es zu einem Unfall.

Das Gericht war der Ansicht, dass diese leichte grobe Fahrlässigkeit eine Haftungsquote von 25% rechtfertige.


AG München, 15.01.2019 - Az: 159 C 15.364/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.243 Beratungsanfragen

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant