Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.878 Anfragen

Parkplatzunfall, weil Heckanbau in eine andere Parklücke ragt

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Vorliegend war der spätere Kläger mit seinem Fahrzeug seinen Angaben nach gegen den Heckanbau des Beklagtenfahrzeugs gestoßen, der in seine Parklücke ragte. Deshalb forderte er Ersatz des entstandenen Schadens, scheiterte hiermit aber vor Gericht.

Eine Ersatzpflicht schied nach Ansicht des Gerichts aus, weil das Schadensereignis so weit überwiegend durch ein Verschulden des Klägers verursacht wurde, dass demgegenüber eine etwaige Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs jedenfalls zurücktritt.

Nach der durchgeführten Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass der Kläger den Unfall allein verschuldet hat. Er durfte sich nicht darauf verlassen, dass ein Hindernis - der Heckanbaus - nicht in seine Parklücke hineinragte.

Grundsätzlich muss auf einem Parkplatz jederzeit mit Hindernissen, auch im eigenen Parkraum, gerechnet werden, zum Beispiel durch sich öffnende Türen anderer Fahrzeuge.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant