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Wirksamkeit einer Klausel über die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Saldoanerkenntnisvertrages durch fingierte Annahmeerklärung

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenunternehmens, wonach die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Saldoanerkenntnisvertrags fingiert wird, verstößt nicht gegen § 308 Nr. 5 BGB, wenn dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist und das Unternehmen sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.


AG Schleswig, 16.11.2017 - Az: 2 C 16/17

ECLI:DE:AGSCHLE:2017:1116.2C16.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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