Reiserücktrittkostenversicherung: unerwartete, schwere Erkrankung als Verschlechterung einer bestehenden Grunderkrankung
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Werden in einen Versicherungsvertrag die Versicherungsbedingungen des Versicherers nicht einbezogen, so ist der Vertragsinhalt ergänzend anhand der typischerweise für den Vertragstyp geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu bestimmen (hier: GDV-Musterbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung).
Bei einer Reiserücktrittkostenversicherung besteht danach Versicherungsschutz insbesondere für den Fall einer nach Vertragsschluss auftretenden unerwarteten, schweren Erkrankung.
Für die Frage, ob sich die die Reiseunfähigkeit bewirkende Erkrankung als Verschlechterung einer bestehenden, in den letzten sechs Monaten behandelten Grunderkrankung darstellt, kommt es auf die subjektive Sicht eines vernünftigen Reisenden mit dem Kenntnisstand des jeweiligen Klägers bei Abschluss des Versicherungsvertrags an.
AG Schleswig, 06.02.2020 - Az: 21 C 123/19
ECLI:DE:AGSCHLE:2020:0206.21C123.19.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...