Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.371 Anfragen

Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Fahrtenbuchauflage kann nicht angeordnet werden, wenn der Fahrzeughalter der Bußgeldbehörde rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist die vollständigen Personalien des Fahrzeugführers (Vorname, Name und vollständige Adresse) mitteilt und mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass diese Person das Fahrzeug geführt hat (z.B. durch einen Bildabgleich mit einer Passkopie), die Verfolgung der Verkehrszuwiderhandlung jedoch daran scheitert, dass in Ländern außerhalb der Europäischen Union eine Ahndung von Verkehrsverstößen nur sehr schwierig oder überhaupt nicht möglich ist.

Dass ein ausländischer Wohnsitz des Fahrzeugführers eine Ahndung schwierig oder gar unmöglich macht, kann nicht dem Fahrzeughalter angelastet werden, wenn er die Feststellung der Personalien rechtzeitig ermöglicht hat.

Eine solche Situation könnte der Halter nur vermeiden, indem er sein Fahrzeug nicht Personen mit ausländischem Wohnsitz überlässt. Dies erscheint nicht zumutbar.


VGH Bayern, 01.04.2019 - Az: 11 B 19.56


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant