Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.733 Anfragen

Nichtvorlage mehrfach angeforderter Messunterlagen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Stellen weder die messende Behörde noch die zuständige Bußgeldstelle dem Gericht mehrfach angeforderte Unterlagen zur Messung nicht zur Verfügung, so kann eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 OWiG geboten sein.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Dem verkehrsrechtlich nicht vorbelasteten Betroffenen wird ein Geschwindigkeitsverstoß am 17.09.2018 auf der Bundesautobahn 45 in Dortmund vorgeworfen. Er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h um 24 km/h überschritten.

Das Gericht hat die Beweisaufnahme durch Vernehmung des Messbeamten, Verlesung des Messprotokolls, Verlesung des Beschilderungsplanes, Verlesung des Datenfeldes des Messfotos, Verlesung des Eichscheins und Inaugenscheinnahme des Messfotos nahezu bis zum Ende durchgeführt.

Der Verteidiger hatte jedoch bereits im Vorfeld beantragt, ihm zur Überprüfung der Nachvollziehbarkeit der Messung einen xml-Ausdruck zur Verfügung zu stellen. Bereits am 26.03.2019 ging ein entsprechendes Schreiben per Fax an den Messbeamten heraus. Gleichwohl brachte der Messbeamte zum Hauptverhandlung am 02.04.2019 keinen entsprechenden Ausdruck mit, sondern verwies in der Zeugenvernehmung auf die Bußgeldstelle.

Das Gericht bestimmte sodann einen Fortsetzungstermin. Es wurde nochmals bei der messenden Polizeibehörde ebenso wie bei der Bußgeldstelle der Ausdruck angefordert. Der Ausdruck wurde bis zum Fortsetzungstermin von keiner dieser Stellen übersandt.

Dementsprechend war eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 47 OWiG geboten.


AG Dortmund, 16.04.2019 - Az: 729 OWi - 254 Js 228/19 - 51/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.733 Beratungsanfragen

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant