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Straßenverkehrsgefährdung wegen Überholens bei sichtbarem Gegenverkehr?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein ein Überholen bei sichtbarem Gegenverkehr stellt noch keine Verletzung des § 5 Abs. 2 StVO dar. Ein falsches Überholen liegt nur dann vor, wenn das Überholen unter Berücksichtigung des Gegenverkehrs für einen durchschnittlichen Fahrer nicht gefahr- und behinderungslos möglich ist.


OLG Jena, 18.03.2019 - Az: 1 OLG 151 Ss 22/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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